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GMG 2026: Neue Freiheit bei Hallenheizungen – aber was heißt das konkret für Ihre Halle?


Stand: Februar 2026

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die 65 % Vorgabe für neue Heizungen fällt. Technologieoffenheit kommt zurück. Inkrafttreten soll der 01.07.2026 sein. Für Sie als Inhaber, Betreiber oder Planer einer Hallenheizung ist das eine gute Nachricht. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten für die Modernisierung oder Planung Ihrer Anlage. Nachfolgend finden Sie hierzu die notwendigen Informationen für das neue GMG.

1. 65 % Pflicht weg – Verantwortung bleibt

Die verpflichtende Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen entfällt. Das ist gut. Es beendet die bisherige politische Zwangslogik.

Was bleibt ist:

  • Klimaneutralitätsziel 2045 
  • CO₂-Bepreisung 
  • EU-Vorgaben 
  • steigende Anforderungen an ESG-Standards 
  • Fördermechanismen mit klarer Lenkungswirkung
Mit anderen Worten:
Die Vorschriften werden flexibler. Und sollten Sie Fragen zu den steigenden Anforderungen der ESG Standards haben, helfen wir Ihnen gerne. Wichtig: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten Sie - sicher ist sicher - bitte weiterhin sorgsam überprüfen.

2. Technologieoffenheit – endlich wieder technische Realität

Künftig sind wieder alle Systeme grundsätzlich zulässig:

  • Gas- und Ölbasierte Hallenheizungen 
  • Elektrische Systeme wie Großwärmepumpen 
  • Hybridlösungen 
  • Warmluft- und Strahlungssysteme
Ab 2029 ist bei fossilen Systemen ein steigender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe vorgesehen (z. B. Biomethan). Startwert: mindestens 10 % Biogasanteil. Keine Sorge, dieser Wert ist in der Regel für neue Geräte kein Problem! Und bei Bestandsgebäuden, hier vor Allem bei Bestandsenenergieinfrastrukturen innerhalb und außerhalb der Unternehmensgrenzen, dürfen mittelfristig weiterverwendet werden!

Was viele übersehen:

  • Biogene Anteile werden Nachfrage- und preisgetrieben sein. 
  • Gasgemische werden komplexer kalkulierbar. 
  • CO₂-Kosten bleiben ein planungsrelevanter Faktor.
In Produktions- und Lagerhallen wirken sich Fehlentscheidungen sofort massiv auf die Betriebskosten aus. Hier geht es nicht um z.B. ein Einfamilienhaus – sondern um zehntausende Kubikmeter Luft.

3. Industrie und Gewerbe: Sonderregelung – aber kein Freifahrtschein

Nach aktuellem Stand sollen Industrie- und Gewerbebetriebe von bestimmten Quotenregelungen ausgenommen werden. Individuelle Lösungen in Abhängigkeit technischer und gebäudetechnischer Möglichkeiten sind wieder möglich!

Das bedeutet für Hallenheizungen:

  • Maßgeschneiderte Lösungen bleiben möglich. 
  • Hochleistungs-Warmluftsysteme bleiben relevant. 
  • Prozessanforderungen stehen weiter im Vordergrund.
Bitte bedenken:
Es gibt keine Eier und Milch gebende Wollmilchsau für den Gewerbe- und Industriebestand ! Es kann im Rahmen wirtschaftlicher UND technischer Möglichkeiten jetzt auch nach einer individuell passenden Lösung gesucht werden.

4. Investitionssicherheit bis 2029 – wer jetzt wartet, verliert Zeit

Die staatliche BEG-Förderung klimaneutraler Heizlösungen bleibt mindestens bis 2029 bestehen.

Das schafft:

  • Planbarkeit 
  • Förderzugang 
  • Investitionsspielraum
Was wir aktuell beobachten:
Viele Betreiber warten noch immer ab. Diese Abwartestellung kostet Zeit – und häufig bares Geld. Eine Halle mit veralteter Heiztechnik verbrennt Jahr für Jahr Marge.

5. Die entscheidende Frage: Welche Lösung passt wirklich zu Ihrer Halle?

Jede Halle ist anders:

  • Hallenhöhe 
  • Torfrequenz 
  • Luftwechselrate 
  • Nutzungszonen 
  • Schichtbetrieb 
  • Prozesswärme 
  • Dämmstandard
Standardlösungen funktionieren hier nicht.
Und politische Schlagzeilen helfen bei der technischen Planung nicht weiter. Der wirtschaftliche Druck kommt aus den Energiepreisen, CO₂-Kosten und Investorenanforderungen. Auch hier stehen wir von GEWEA gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Die richtige Hallenheizung entscheidet über:

  • Energiekosten der nächsten 20 Jahre 
  • Förderfähigkeit 
  • CO₂-Bilanz 
  • Behaglichkeit für Mitarbeiter 
  • Werterhalt der Immobilie
Eine solide, finale Prüfung ist zu empfehlen. Siehe hierzu Punkt 6.

6. Unsere Empfehlung: Erst rechnen. Dann entscheiden.

Als Hersteller von Hallenheizungen erleben wir täglich:

  • Überdimensionierte Systeme 
  • Falsch gewählte Technologien 
  • Fehlkalkulierte Betriebskosten 
  • Unterschätzte CO₂-Effekte 
  • Nicht genutzte Förderpotenziale
Das GMG eröffnet neue Spielräume. Aber Spielräume ohne fundierte Planung werden schnell teuer.

7. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine ehrliche Bestandsaufnahme

Wenn Sie aktuell

  • eine Halle neu planen, 
  • eine Bestandsimmobilie modernisieren, 
  • Ihre Energiekosten senken wollen, 
  • oder Fördermittel optimal nutzen möchten,
dann sollten wir sprechen.

Wir analysieren Ihre Halle technisch und wirtschaftlich – ohne Ideologie, ohne Verkaufsdruck, aber mit klarer Empfehlung.

Denn am Ende zählt nicht, was politisch möglich ist. Sondern was für Ihre Halle langfristig funktioniert.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Bewertung Ihrer Hallensituation. Je früher Sie Klarheit haben, desto besser wird Ihre Investitionsentscheidung.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Sparsam, effizient – einfach genial: Während viele Heizungen die Luft erwärmen, beheizen Infrarot-Strahlungsheizungen gezielt Flächen und Gegenstände, Böden, Wände, Maschinen und Menschen. Das zugrundeliegende Prinzip ist die so genannte Wärmestrahlung. So funktioniert die Sonne – so funktionieren unsere Heizungssysteme.