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Heizungssanierung-Förderung: Wichtige Infos zur energetischen Sanierung Ihrer Hallenheizung

Warum eine energetische Sanierung Ihrer Halle notwendig wird

Für Betreiber und Besitzer von Industriehallen wird die energetische Sanierung von Hallen und Hallenheizungen immer mehr zur Pflicht. Das liegt vor allem an den zunehmenden Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie den Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung. Ab 2024 greifen verschärfte Regelungen, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Wer weiterhin veraltete Heizsysteme betreibt, riskiert nicht nur hohe Energiekosten, sondern auch mögliche Bußgelder oder Einschränkungen bei der Nutzung der Immobilie.

Die energetische Sanierung von Hallen bietet jedoch auch Chancen: Durch den Austausch alter Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Lösungen können Sie Ihre Betriebskosten erheblich senken und gleichzeitig Ihren CO2-Ausstoß reduzieren. Zudem profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen, die finanzielle Anreize für die Umrüstung bieten.

Förderung der Heizungssanierung: Kennen Sie Ihre Möglichkeiten?

Eine gute Nachricht für alle Hallenbesitzer: Die energetische Sanierung Ihrer Halle und speziell der Hallenheizung wird staatlich gefördert. Die Heizungssanierung-Förderung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um die Investitionskosten zu reduzieren. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Unternehmen ab 2024 Zuschüsse von bis zu 40 % erhalten, wenn sie ihre Bestandsheizung gegen ein klimafreundliches System austauschen. Besonders attraktiv sind dabei hocheffiziente Heizlösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen.

Ein weiterer Vorteil: Die energetische Sanierung Ihrer Heizung lässt sich steuerlich absetzen. Dadurch sinken nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die laufenden Ausgaben für den Betrieb der Heizungsanlage.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Ab 2024 gelten neue Förderbedingungen, die bestimmte Heizsysteme besonders attraktiv machen. Nach dem aktuellen BEG-EM (Einzelmaßnahmen) gibt es eine Grundförderung von 30 % im Bereich Nichtwohngebäude, die für verschiedene Heiztechnologien gewährt wird. Hierbei sind insbesondere die folgenden Systeme förderfähig.

  • Elektrische Wärmepumpen: Diese zählen zu den effizientesten und umweltfreundlichsten Heizlösungen. Bei der Installation von Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen, kann zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt werden.

  • Hybridlösungen: Der Staat fördert den Wärmepumpenanteil einer Anlage, wenn diese in Kombination mit einer anderen Technologie betrieben wird. Gasheizungen erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie zukünftig vollständig mit Wasserstoff betrieben werden können.

  • Biomasseheizungen: Auch diese umweltfreundliche Heiztechnik wird gefördert. Ein zusätzlicher Zuschlag ist möglich, wenn bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Von der Förderung ausgenommen sind jedoch neue Öl- und Gasheizungen, selbst wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hier geht der Gesetzgeber ganz klar in Richtung klimaneutrale Heizlösungen.

Neben Heizungen können auch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) gefördert werden, die für eine optimale Luftqualität in den Hallen sorgen. Diese Systeme werden bei Installation oder Modernisierung ebenfalls mit bis zu 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für die Förderung der energetischen Sanierung von Hallen und Heizungen gibt es eine Vielzahl von Programmen. Diese werden auf unterschiedlichen Ebenen angeboten: regional, national und auf EU-Ebene. Die wichtigsten Anlaufstellen für Förderanträge finden Sie im Folgenden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim BAFA können Unternehmen Zuschüsse für die Modernisierung von Heizungsanlagen sowie für raumlufttechnische Anlagen beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Besonders relevant sind hier Programme wie die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit (295)“, bei der bis zu 55 % Tilgungszuschuss möglich sind, und das „KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)“, das bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss gewährt.

Förderungen auf regionaler und kommunaler Ebene

Viele Bundesländer und Kommunen bieten ebenfalls Förderprogramme für die energetische Sanierung von Industriehallen an. Eine Recherche lohnt sich hier, um zusätzliche Zuschüsse zu erhalten.

Tipp: Um die passende Förderung für Ihr Vorhaben zu finden, ist es ratsam, einen zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen. Diese Experten können nicht nur die optimalen Sanierungsmaßnahmen ermitteln, sondern auch bei der Antragstellung unterstützen. Zudem wird die Beratung selbst häufig gefördert – bis zu 80 % der Kosten können übernommen werden.

Heizungssanierung-Förderung: Tipps zur Antragstellung

Die Beantragung der Fördermittel sollten Sie sorgfältig vorbereiten. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu stellen, da nachträgliche Anträge meist nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Kreditprogrammen erfolgt die Beantragung in der Regel über die Hausbank, die dann den Antrag an die zuständige Förderinstitution weiterleitet.

Bei Zuschüssen ist die direkte Antragstellung bei den entsprechenden Behörden erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Fristen zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Förderung der Heizungssanierung: GEWEA hilft Ihnen weiter

Die energetische Sanierung von Hallenheizungen wird nicht nur durch gesetzliche Vorgaben, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen immer notwendiger. Durch die Nutzung der Heizungssanierung-Förderung können Sie erhebliche finanzielle Vorteile erzielen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Besonders förderfähig sind effiziente und klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme, um Ihre Investitionskosten zu reduzieren und langfristig Energiekosten zu sparen.

Wenn Sie als Betreiber oder Besitzer einer Industriehalle weitere Fragen zur Förderung der Heizungssanierung haben oder Unterstützung bei der Planung Ihrer Maßnahmen benötigen, steht Ihnen GEWEA gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihr Projekt zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
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Unterstützung und Beratung unter: 0180 - 000000 Mo-Fr, 09:00 - 17:00 Uhr

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