Gebäude-Energie-Gesetz für Hallenheizungen: Welche Heizungen sind GEG-konform?
Das Gebäude-Energie-Gesetz 2024 (GEG 2024) bringt wesentliche Änderungen und Anforderungen für Heizsysteme in Industriehallen und anderen Gebäuden mit sich. Seit dem Inkrafttreten des GEG 2024 ist vorgeschrieben, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen muss. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Heizoptionen Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Halle gesetzeskonform und nachhaltig zu beheizen.
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz im Überblick
Die bedeutendste Neuerung findet sich in §71 „Anforderungen an eine Heizungsanlage“: „(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme (…) erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein Gebäudenetz einspeist.“
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinden müssen verpflichtende Wärmeplanungen bis spätestens 30. Juni 2026 (für Städte ab 100.000 Einwohner) bzw. 30. Juni 2028 (für kleinere Gemeinden) abschließen. Während der Planungsphase dürfen Gebäudeeigentümer vorübergehend Heizungen einbauen, die nicht GEG-konform sind. Ab 2029 müssen diese Anlagen schrittweise mehr erneuerbare Energien nutzen:
- ab 2029 mind. 15 %
- ab 2035 mind. 30 %
- ab 2040 mind. 60 %
- ab 2045 100 %
Betriebsverbot für alte Heizkessel
Das Betriebsverbot für mindestens 30 Jahre alte Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel bleibt bestehen. Eine Ausnahme gilt für selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 dort wohnten. Hauseigentümer müssen die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Eigentumsübergang erfüllen.
Übergangsfristen beim Heizungstausch
• Zentrale Wärmeversorgung: Beim Austausch alter Heizkessel darf übergangsweise für maximal fünf Jahre eine nicht GEG-konforme Heizung eingebaut werden.
• Dezentrale Wärmeversorgung: Bei Gebäuden mit Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen gibt es eine Entscheidungsfrist von fünf Jahren nach dem Ausfall der ersten Heizung. Bei der Entscheidung für eine zentrale Wärmeversorgung gibt es bis zu acht Jahre Zeit für die Umsetzung.
Gebäudeenergiegesetz 2024: Ausnahmen von der GEG-Wärmepflicht
• Bereits installierte Heizungen: Heizungen, die bereits installiert sind, insbesondere Öl- und Gas-Niedertemperatur- sowie Brennwertheizkessel, dürfen weiter genutzt und repariert werden. Mit bis zu 100 Prozent fossilen Brennstoffen jedoch nur bis zum 31. Dezember 2044.
• Vor Stichtag beauftragte Heizungen: Die 65-%-EE-Wärmepflicht gilt nicht für Heizungen, die vor dem 19. April 2023 beauftragt wurden und bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut und in Betrieb genommen werden.
• Bestehende Gebäude und Neubauten im Bestand: Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es längere Übergangsfristen, um die Investitionen besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen.
Tipp: Lesen Sie auf dieser Seite ausführlichere Informationen zum Gebäude-Energie-Gesetz.
10 Optionen für GEG-konforme Hallenheizungen
Um die GEG-Anforderungen zu erfüllen, können Sie entweder die Einhaltung durch einen nach §88 GEG berechtigten Fachmann nachweisen lassen oder eine im GEG genannte technologieneutrale Heizungsoption wählen. Es gibt diverse umweltfreundliche Heizsysteme, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Nachhaltige Optionen für Ihre Hallenheizung im Überblick:
1. Anschluss an ein Wärmenetz
2. Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
3. Wärmepumpen-Hybridheizung
4. Elektro-Hallenheizung (Stromdirektheizung)
5. Elektrische Strahlungsheizung
6. Gas-Strahlungsheizung mit klimafreundlichem Brennstoff
7. Solarthermieanlage
8. Solarthermie-Hybridheizung
9. Biomasseheizung
10. Bio-Propan-Heizung
1. Anschluss an ein Wärmenetz
Der Anschluss an ein Wärmenetz ist eine effiziente Möglichkeit, Ihre Halle GEG-konform zu beheizen. Ein Wärmenetz versorgt mehrere Gebäude oder ganze Stadtteile mit Wärme, die zukünftig aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie stammen soll. Auch der Einsatz von Abwärme etwa aus Rechenzentren nimmt zu – und macht die zentrale Wärmeversorgung CO2-frei.
Der Netzbetreiber ist für die Einhaltung der GEG-Anforderungen verantwortlich, wodurch Sie von der Verpflichtung entbunden sind, selbst eine spezifische Technologie zu installieren. Durch den Anschluss an ein Wärmenetz heizen Sie dann automatisch klimafreundlich, ohne im Gebäude eine Wärmepumpe oder Pelletheizung installieren zu müssen.
2. Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen Umweltenergie aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich, um Gebäude zu heizen. Sie sind besonders effizient und erfüllen die GEG-Vorgaben problemlos. Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen, darunter
• Luft-Luft-,
• Luft-Wasser-,
• Sole-Wasser- und
• Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
In gut gedämmten Gebäuden sind sie besonders wirksam. Da Wärmepumpen immer effizienter arbeiten, sind sie mittlerweile aber auch für viele ältere Immobilien geeignet. Wärmepumpen lassen sich gut in Verbindung mit Strahlungsheizung in Ihrer Halle nutzen. Sie übernehmen an extrem kalten Tagen die Grundlast, während die Strahlungsheizung die Spitzenlast übernimmt.
Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder der über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken (§ 71 c).
Hinweis: Eine kostengünstige Alternative zur wasserbasierten Wärmeübergabe sind Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte).
3. Wärmepumpen-Hybridheizung
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger wie einem Gas-, Flüssigbrennstoff- oder Biomassekessel. Diese Systeme sind effizient und flexibel, da die Wärmepumpe die Grundlast abdeckt und der zusätzliche Kessel bei Bedarf Spitzenlasten übernimmt. Allerdings müssen Sie hierfür mehrere Systeme anschaffen und warten. Deshalb empfiehlt sich eine Hybridheizung vor allem als Übergangslösung, bis das Gebäude saniert ist und der alte Heizkessel überflüssig wird.
Auch für diese Art der Hallenheizung enthält das GEG spezifische Regelungen:
• Die Wärmepumpe ist generell vorrangig zu betreiben.
• Ein fossiler Spitzenlasterzeuger muss zwingend ein Brennwertkessel sein.
• Die thermische Leistung der Wärmepumpe muss mindestens 30 % bzw. 40 % der Heizlast betragen.
4. Elektro-Hallenheizung (Stromdirektheizung)
Stromdirektheizungen, wie Infrarot-Heizpaneele, Elektro-Flächenheizungen oder Heizstrahler, wandeln elektrische Energie direkt in Wärme um. Diese Heizungen sind einfach zu installieren und ideal für gut isolierte Gebäude mit geringem Wärmebedarf. Um GEG-konform zu sein, müssen Gebäude mit Stromdirektheizungen hohe Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz erfüllen. Neubauten und Bestandsgebäuden müssen die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz (nach § 16 und § 19) um mindestens 45 % bzw. 30 % unterschreiten. In Bestandsgebäuden mit wasserbasiertem Heizsystem muss der bauliche Wärmeschutz um mindestens 45 % besser sein (§ 71 d).
Hinweis: Eine elektrische Heizungsanlage arbeitet weniger effektiv als Wärmepumpen und sollte daher nur in gut isolierten Häusern mit geringerem Wärmebedarf zum Einsatz kommen, um hohe Stromkosten zu vermeiden.
5. Elektrische Strahlungsheizung
Elektrische Strahlungsheizungen, wie eine Infrarot-Hallenheizung bzw. Dunkelstrahlheizung, werden zu 100 % als regenerativ bewertet. Die Strahlungsheizung gibt Wärme direkt an die Umgebung ab und ist eine gute Lösung für punktuelle oder temporäre Beheizung. Eine Dunkelstrahler-Hallenheizung oder Hellstrahler-Hallenheizung ist besonders effizient in gut isolierten Hallen oder als Ergänzung zu anderen Heizsystemen. Beispiele für industrielle Infrarotstrahler und Strahlungsheizungen generell sind:
• Infrarot-Keramikstrahler
• Dunkelstrahler elektrisch
• Infrarot-Hellstrahler
• Deckenstrahler-Heizung
6. Gas-Strahlungsheizung mit klimafreundlichem Brennstoff
Gasheizungen, die Biomethan oder grünen Wasserstoff verbrennen, sind ebenfalls GEG-konform. Diese Heizungen sind zukunftsfähig, da sie auf erneuerbare Energien umgestellt werden können. Allerdings ist die Verfügbarkeit von Biomethan und grünem Wasserstoff derzeit noch begrenzt.
Hallenheizung mit Gas betreiben – Beispiele:
• Infrarot-Dunkelstrahler bzw. Gasdunkelstrahler
• Deckenstrahlheizung
Ab 2029 muss eine Dunkelstrahler-Gas-Hallenheizung oder andere Hallenheizungen mit Gas einen Mindestanteil von 14 % Biomethan, grünen Wasserstoff oder vergleichbare sogenannte grüne Energieträger verbrennen. Bis zum Jahr 2035 steigt dieser Anteil auf 30 % an, bis zum Jahr 2040 auf 60 % und ab 2045 auf 100 %.
7. Solarthermieanlage
Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Erwärmung von Wasser. Obwohl es technisch möglich ist, den erforderlichen Wärmeanteil von 65 % einer Hallenheizung durch Solarthermie zu decken, ist dies oft wirtschaftlich nicht rentabel. Eine Kombination mit anderen Heizsystemen, wie Biomasse oder Gasheizungen, ist daher sehr sinnvoll.
8. Solarthermie-Hybridheizung
Eine Solarthermie-Hybridheizung kombiniert Solarthermie mit einem Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoffkessel. Diese Kombination ermöglicht es, die solare Energie optimal zu nutzen und die Anforderungen des GEG zu erfüllen, indem der fossile Brennstoffkessel nur bei Bedarf eingesetzt wird. Hierfür muss der Brennstoffkessel zu mindestens 60 % mit Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden.
9. Biomasseheizung
Biomasseheizungen nutzen Holzpellets oder Hackschnitzel als Brennstoff. Sie sind eine zuverlässige und umweltfreundliche Option, da sie CO2-neutral sind und erneuerbare Ressourcen nutzen. Ihr Einbau ist sowohl in Bestandsgebäuden als auch Neubauten möglich.
10. Bio-Propan-Heizung
Bio-Propan-Heizungen verwenden biogenes Flüssiggas als Brennstoff. Dieser erneuerbare Energieträger ist eine vielversprechende Alternative zu herkömmlichem Propan und erfüllt die GEG-Anforderungen. Bio-Propan ist CO2-neutral und eignet sich gut für bestehende Heizsysteme, die auf Flüssiggas basieren.
Weitere Optionen für eine GEG-konforme Hallenheizung
Neben den im Gebäudeenergiegesetz 2024 vorgeschlagenen Lösungen gibt es weitere Optionen für Ihre Hallenheizung, die auf erneuerbaren Energien basieren. In diesem Fall müssen Sie einen GEG-Nachweis durch eine fachkundige Person erbringen lassen.
• Elektrostrahler und Dunkelstrahler-Hybrid: Ähnlich wie der Wärmepumpen-Strahlungsheizung-Hybrid. Elektrostrahler decken 30 % der Heizlast ab, während Gas-Dunkelstrahler die Spitzenlast übernehmen.
• Kombinationen: Ein Mix aus Elektrostrahlern, Wärmepumpen und H2- oder Gas-Dunkelstrahlern.
Beratung durch Experten notwendig
Möchten Sie eine neue Hallenheizung installieren, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird? Dann müssen Sie sich gemäß GEG § 60 a Abs. 4 im Voraus von einer fachkundigen Person beraten lassen. Diese kann Ihnen helfen, das für Ihre Bedürfnisse und die gesetzlichen Anforderungen passende Heizsystem auszuwählen und den GEG-Nachweis zu erbringen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Halle nicht nur umweltfreundlich, sondern auch zukunftssicher beheizt wird.
Kontaktieren Sie GEWEA – Ihre Experten für Hallenheizungen. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie! >> Jetzt Kontakt aufnehmen