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Ein Jahr GEG 2024: Rückblick & Ausblick
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Ein Jahr GEG 2024: Rückblick & Ausblick
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Ein Jahr GEG 2024: Rückblick & Ausblick

Doch was hat sich in den vergangenen Monaten konkret geändert? Welche Fristen sind bereits abgelaufen, welche stehen noch bevor? Und welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Branche der Hallenheizungen? Dieser Artikel gibt Ihnen eine ausführliche GEG 2024 Zusammenfassung und zeigt, welche Hallenheizung-Lösungen Unternehmen wie GEWEA bieten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Von Anfang an: Was ist das GEG 2024?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG 2024) ist die gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Es fasst die bisherigen Vorschriften aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Die zentrale Neuerung des GEG-Gesetzes 2024 ist die Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Dies betrifft vorerst Neubauten in Neubaugebieten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2024. Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete müssen sich an diese Vorschrift halten, sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.

Wichtige GEG 2024 Änderungen und Fristen

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Neben der 65 %-EE-Pflicht und der GEG 2024 Sanierungspflicht gibt es weitere bedeutsame Anpassungen.

• Einheitliche Berechnung des Energiebedarfs: Seit dem 1. Januar 2024 ist die Norm DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend.

• Neuregelung zur Heizungsmodernisierung: Bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung sind noch fossile Heizungen erlaubt, müssen aber ab 2029 schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzen (15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040, 100 % ab 2045).

• GEG-Förderung 2024: Seit dem 27. August 2024 können auch Vermieter, Unternehmen und Kommunen Heizungsförderungen beantragen, die zuvor nur für selbstnutzende Eigentümer verfügbar waren. Zuschüsse von mindestens 30 % der Installationskosten werden gewährt.

• Sanierungspflicht und Nachrüstpflicht: Bestimmte Nichtwohngebäude mit großen Heiz-, Klima- oder Lüftungsanlagen müssen bis Ende 2024 eine Gebäudeautomatisierung erhalten.

Diese GEG-Fristen sind bereits abgelaufen

Zum Jahresende 2024 sind einige zentrale Fristen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz bereits abgelaufen.

• 31. Dezember 2024: Große Nichtwohngebäude mit Heizungsanlagen über 290 kW müssen mit automatisierten Steuerungssystemen ausgestattet sein.

• 18. Oktober 2024: Die Übergangsfrist für Heizungsanlagen, die vor dem 19. April 2023 bestellt wurden, ist ausgelaufen. Diese konnten noch ohne 65 %-EE-Pflicht bis zu diesem Datum eingebaut werden.

• Oktober 2024: Neue Effizienzanforderungen an Heizsysteme in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten sind in Kraft getreten.

Diese GEG-Fristen kommen noch auf Sie zu

• 30. Juni 2026: Kommunale Wärmeplanung für Städte mit über 100.000 Einwohnern muss abgeschlossen sein.

• 30. Juni 2028: Kommunale Wärmeplanung für kleinere Kommunen muss abgeschlossen sein.

• 2029: Fossile Heizsysteme müssen mindestens 15 % erneuerbare Energien nutzen.

• 2035, 2040, 2045: Erneuerbare Anteile an fossilen Heizsystemen steigen weiter, bis 2045 eine vollständige Dekarbonisierung erreicht sein soll.

Auswirkungen des GEG 2024 auf die Hallenheizungsbranche

Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes 2024 wirken sich stark auf die Industrie- und Hallenheizungsbranche aus. Viele bestehende Heizsysteme, die bisher mit fossilen Brennstoffen betrieben wurden, müssen kurz- bis mittelfristig modernisiert oder ersetzt werden.

Insbesondere Unternehmen, die große Lager- oder Produktionshallen betreiben, stehen vor der Herausforderung, effiziente und gesetzeskonforme Lösungen zu finden. Hier setzt GEWEA an. Wir bieten Hallenheizungen, mit denen Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen können. Erfahren Sie, welche Heizungen für die Halle gesetzeskonform sind.

GEG-konforme Heizlösungen für Hallen

Um die Anforderungen des GEG 2024 zu erfüllen, gibt es verschiedene Heizlösungen für Hallen.

• Wärmepumpen: besonders effizient, wenn sie mit Grünstrom betrieben werden
• Hybridheizungen: Kombination aus Gas- oder Ölheizung mit erneuerbaren Energien
• Pellet-Industrieheizungen: nutzen nachwachsende Rohstoffe
• Infrarotheizungen: besonders für partielle Hallenbereiche geeignet
• Direktelektrische Heizsysteme: können Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen

Bei GEWEA erhalten Sie eine individuelle Beratung und Systemlösungen, um Ihr Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige Hallenheizungen zu unterstützen. Dabei stellen wir Ihnen zum Beispiel unsere Wärmepumpenlösungen oder unsere Hellstrahler und Dunkelstrahler vor, mit denen sich selbst Hallen mit hohen Decken energieeffizient beheizen lassen. Fragen Sie jetzt unsere Beratung im Vorfeld an!

Dunkelstrahler von GEWEA

Hellstrahler von GEWEA

Gebäude-Energie-Gesetz 2024: Wir beraten Sie gerne!

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für nachhaltige Investitionen. Die neuen Vorschriften fördern den Einsatz erneuerbarer Energien und treiben die Dekarbonisierung des Wärmesektors voran. Besonders in der Industrie und bei Hallenheizungen sind durchdachte Lösungen gefragt, um langfristig Energie- und Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Wenn Sie eine energieeffiziente und gesetzeskonforme Hallenheizung suchen, ist GEWEA Ihr kompetenter Partner. Lassen Sie sich von uns beraten und setzen Sie auf eine nachhaltige Zukunft. Kontaktieren Sie GEWEA noch heute und erfahren Sie mehr über Ihre individuellen Möglichkeiten zur Umsetzung der GEG 2024 Vorgaben!
Service-Hotline

Unterstützung und Beratung unter: 0180 - 000000 Mo-Fr, 09:00 - 17:00 Uhr

Oder über unser Kontaktformular.
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