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Arbeitsstättenverordnung: Das sollten Hallenbetreiber wissen
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Arbeitsstättenverordnung: Das sollten Hallenbetreiber wissen
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Arbeitsstättenverordnung: Das sollten Hallenbetreiber wissen

Hier erfahren Sie, was die Arbeitsstättenverordnung ist, welche wichtigen Punkte sie enthält und warum sie für Sie als Hallenbetreiber relevant ist. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Anforderungen an Hallenheizungen und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese erfüllen können.

Was ist die Arbeitsstättenverordnung?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten stellt. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Die ArbStättV gilt für alle Arbeitsstätten, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße, und umfasst sowohl Büroarbeitsplätze als auch industrielle Produktionsstätten.

Wichtige Punkte der Arbeitsstättenverordnung

Die ArbStättV enthält zahlreiche Bestimmungen, die für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten relevant sind. So gibt es z. B. Vorschriften in der Arbeitsstättenverordnung zu Hitze am Arbeitsplatz und Leitlinien in der Arbeitsstättenverordnung zu Kälte am Arbeitsplatz. Zu den wichtigsten Punkten zählen die folgenden.

• Allgemeine Anforderungen: Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vermieden oder minimiert werden.
• Raumtemperatur: Arbeitsräume müssen während der Nutzungsdauer eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben. Die genaue, laut Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebene Temperatur hängt von der Art der Tätigkeit und der physischen Belastung der Beschäftigten ab.
• Lüftung: Arbeitsräume müssen ausreichend belüftet sein, um eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu gewährleisten.
• Beleuchtung: Arbeitsplätze müssen ausreichend und geeignete Beleuchtung haben, um die Sehaufgaben der Beschäftigten zu unterstützen und Unfälle zu vermeiden.
• Sanitärräume: Es müssen ausreichende und geeignete Sanitärräume wie Toiletten und Waschräume zur Verfügung stehen.

Das bedeutet die Arbeitsstättenverordnung für Hallenbetreiber

Als Betreiber einer Halle, sei es eine Lager-, Produktions- oder Montagehalle, sind Sie verpflichtet, die Vorgaben der ArbStättV umzusetzen. Besonders in großen Hallen können spezifische Herausforderungen auftreten, beispielsweise in Bezug auf die Raumtemperatur, die Lüftung oder die Beleuchtung. Eine Nichtbeachtung der Verordnung kann nicht nur zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mitarbeiter führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Relevante Punkte der Arbeitsstättenverordnung für Hallen

Für Hallenbetreiber sind insbesondere folgende Aspekte der ArbStättV von Bedeutung.

• Raumtemperatur: In Arbeitsräumen ohne spezifische Anforderungen an die Raumtemperatur muss während der Nutzungsdauer eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Die Arbeitsstättenverordnung zum Thema Raumtemperatur, genauer die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5, konkretisiert diese Vorgabe und legt je nach Tätigkeit Mindesttemperaturen zwischen 12 °C und 20 °C fest.

• Luftfeuchtigkeit: Eine angemessene Luftfeuchtigkeit ist wichtig für das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Vermeidung von Gesundheitsproblemen. Die Arbeitsstättenverordnung zum Thema Luftfeuchtigkeit fordert daher eine ausreichende Lüftung, um eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu gewährleisten.

• Lüftung: Eine ausreichende Lüftung ist notwendig, um Schadstoffe zu entfernen und eine angenehme Luftqualität sicherzustellen. Dies ist besonders in Hallen mit Maschinen oder chemischen Prozessen relevant.

• Beleuchtung: Eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung ist notwendig, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sehaufgaben der Beschäftigten zu unterstützen.

Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Hallenheizungen

Die ArbStättV stellt spezifische Anforderungen an die Beheizung von Arbeitsstätten, um eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sicherzustellen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ konkretisiert diese Anforderungen und gibt je nach Tätigkeit und körperlicher Belastung der Beschäftigten folgende Mindesttemperaturen vor:

• Leichte Arbeit im Sitzen: mindestens 20 °C
• Leichte Arbeit im Gehen oder Stehen: mindestens 19 °C
• Mittelschwere Arbeit im Gehen oder Stehen: mindestens 17 °C
• Schwere Arbeit: mindestens 12 °C

Diese Temperaturen müssen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein. Das bloße Bereitstellen von Kälteschutzkleidung reicht nicht aus, um diese Anforderungen zu erfüllen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Diese Hallenheizungen können die Arbeitsstättenverordnung erfüllen

Um die Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen, stehen verschiedene Heizsysteme zur Verfügung.

• Gas-Infrarotstrahler: Diese Heizsysteme, zu denen Hellstrahler und Dunkelstrahler zählen, erzeugen Wärmestrahlung, die direkt auf Personen, Böden und Gegenstände trifft und diese erwärmt. Sie sind besonders effizient, da sie nicht die gesamte Raumluft erwärmen müssen. GEWEA bietet beispielsweise moderne Gas-Infrarotstrahler an, die für Hallenheizungen optimiert sind.

• Warmluftheizungen: Diese Heizsysteme arbeiten mit Warmluftgebläsen, die die gesamte Raumluft erwärmen. Besonders für Hallen mit guter Isolierung sind diese Heizungen geeignet. Moderne Warmluftheizungen können mit Gas, Öl oder Strom betrieben werden.

• Deckenstrahlplatten: Diese Heizungen arbeiten ähnlich wie Infrarotstrahler, werden jedoch an der Decke montiert und geben gleichmäßige Strahlungswärme nach unten ab. Sie eignen sich besonders für hohe Hallen.

• Pellet- oder Biomasseheizungen: Nachhaltige Alternativen zu konventionellen Heizsystemen, die mit Holzpellets oder anderen Biomasse-Brennstoffen arbeiten und eine umweltfreundliche Beheizung ermöglichen.

Für welche Hallenheizung Sie sich entscheiden, hängt von den spezifischen Anforderungen Ihrer Halle ab. Faktoren wie Hallengröße, Dämmung, Nutzungshäufigkeit und wirtschaftliche Aspekte spielen eine entscheidende Rolle. GEWEA bietet Ihnen umfassende Beratung zur Auswahl der richtigen Hallenheizung. 

Hallenheizungen von GEWEA entdecken

Top-Tipps zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in der Halle

Damit Ihre Halle den Vorgaben der ArbStättV entspricht, haben wir einige nützliche Tipps für Sie.

1. Regelmäßige Temperaturkontrollen: Überprüfen Sie die Raumtemperaturen in verschiedenen Bereichen Ihrer Halle, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Mindestwerte eingehalten werden.

2. Heiztechnik optimieren: Wählen Sie ein effizientes Heizsystem, das die geforderten Temperaturen zuverlässig erreicht und hält.

3. Wärmedämmung verbessern: Eine gute Dämmung der Wände, Decken und Tore hilft, Wärmeverluste zu minimieren und die Effizienz der Heizung zu verbessern.

4. Heizungsanlage regelmäßig warten: Lassen Sie Ihre Hallenheizung regelmäßig warten, um einen zuverlässigen Betrieb und eine lange Lebensdauer zu gewährleisten.

5. Lüftungssysteme anpassen: Sorgen Sie für eine ausreichende Frischluftzufuhr, um die Luftqualität zu verbessern und das Risiko von Feuchtigkeitsproblemen oder Schimmelbildung zu minimieren.

Für eine gesetzeskonforme Arbeitsstätte: Hallenheizungen von GEWEA


Die Arbeitsstättenverordnung legt klare Vorgaben für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten fest. Besonders die Anforderungen an die Raumtemperatur stellen Hallenbetreiber vor Herausforderungen, die nur mit geeigneten Heizsystemen bewältigt werden können.

Eine effiziente und regelkonforme Beheizung Ihrer Halle sorgt nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern trägt auch zur Zufriedenheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter bei. Moderne Hallenheizungen wie Gas-Infrarotstrahler oder Deckenstrahlplatten bieten eine wirtschaftliche und effiziente Lösung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

GEWEA ist Ihr kompetenter Partner für Hallenheizungen und unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sorgen Sie für eine gesetzeskonforme und effiziente Beheizung Ihrer Halle!
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Unterstützung und Beratung unter: 0180 - 000000 Mo-Fr, 09:00 - 17:00 Uhr

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